Beitragsordnung
Die Wählergruppe ‚Fuer Moers’ hat am 28.11.2024 auf Grundlage des § 12 seiner Satzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die §§ stellen eine Ergänzung zur Satzung der Wählergruppe ‚Fuer Moers’ dar.
§ 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
- Die Beitragsordnung kann gemäß § 12 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt.
§ 2 Beitragsverpflichtung
- Die Mitglieder der Wählergruppe ‚Fuer Moers’ sind nach § 12 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt pro Jahr:
24 EURO
- Der Beitrag ist zum 31.03. eines Jahres fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht. Wird der Betrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung unter Androhung des Ausschlusses ausgesprochen. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung innerhalb einer Frist von einem Monat, kann das Mitglied gem. § 4 der Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden. Bei Ausschluss bleibt die Forderung auf Nachzahlung rückständiger Beiträge bestehen.
- Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds bis zum 30.06. eines Jahres, ist der volle Jahresbeitrag zu leisten; erfolgt die Aufnahme nach dem 30.06., ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten. Eine weitere Ermäßigung findet nicht statt.
- Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
- Der Beitrag wird in bevorzugter Weise durch Dauerauftrag oder Überweisung geleistet. Wird der Beitrag bar geleistet, können Verwaltungskosten erhoben werden.
§ 3 Beitragskonto
Die Beiträge sind auf folgendes Konto zu entrichten:
Kreditinstitut: Volksbank Niederrhein eG
IBAN: DE64 3546 1106 1715 2170 11
BIC: GENODED1NRH